Während die bauernfreundliche Literatur von der grundsätzlichen Freiheit des Bauern ausging, betonte die grundherrenfreundliche Literatur dessen prinzipielle Unfreiheit.
Die den Zuwanderern gewährten Freiheiten – auch für zugewanderte Nichtjuden – standen im Gegensatz zur Unfreiheit der auf den Ländereien ebenfalls lebenden leibeigenen Bauern.
Der Aussicht auf eine derartige Unfreiheit, die mich zweifellos ernährt hätte, habe ich die Unabhängigkeit und die damit verbundene unvermeidbare Existenzunsicherheit vorgezogen.
Die Unfreiheit des Bauern ist keine von vornherein gegebene Eigenschaft oder Merkmal seiner Person, sondern entsteht erst dadurch, dass er vertraglich auf seine Freiheit verzichtet.
Die der Demokratie eigene Schwäche, eine Übersteigerung des Freiheitsgedankens, führe schließlich zum Gegenteil, der völligen Unfreiheit in einer Tyrannis.
Für die zum Teil zwangsumgesiedelten Polen setzte eine Phase der Unfreiheit und Unterdrückung ein, gegen die sich besonders an den Danziger Werften Widerstand formierte.
Die Leibeigenschaft oder eine sonstige Form der persönlichen Unfreiheit aufgrund der Bewirtschaftung eines Hofes gab es wie im gesamten welfischen Herrschaftsgebiet nicht.