Eine weitere Statutenänderung 1888 hob die Beschränkung auf das Konservatorium der Gesellschaft der Musikfreunde auf, so dass alle österreichischen Tonsetzer teilnehmen konnten.
Zugleich markiert er die ersten Ansätze zu einer Neubewertung des Komponisten, der bisher als handwerklich geschickter „Tonsetzer“ galt und im sozialen Gefüge nun allmählich zur kreativen Künstlerpersönlichkeit aufsteigt.