Er fungierte als Abgeordneter der rheinischen Ritterschaft auf den Provinziallandtagen und wurde 1847 Mitglied des ersten vereinigten preußischen Landtags sowie des preußischen Abgeordnetenhauses bis 1860.
Bauernlegen und die Hörigkeit der Hintersassen dienten vor allem der Sicherung der ökonomischen und sozialen Grundlagen der Ritterschaft in dem ständischen System.
Im Wahlreglement wurden nun detaillierte Regelungen zum Wahlprozedere festgelegt, außerdem enthielt es weitere Regelungen zur inneren Organisation der Ritterschaft.