Besteht bei einem Kauf eine mögliche Verbindung zum Recht eines ausländischen Staates, so entscheidet das Internationale Privatrecht, welches Recht auf den Vertrag anzuwenden ist.
Er beschäftigte sich vor allem mit den Bereichen Handels- und Vermögensrecht, Treuhand- und Stiftungsrecht, Verwaltungsrecht und Internationales Privatrecht.
Schließlich wurde damit das französische Privatrecht wiederhergestellt, während im staatlichen Bereich und im Bereich der Strafverfolgung das englische Recht fortbestand.
Eine der prominentesten Materien des Kollisionsrechts liegt im internationalen Recht so das internationale Privatrecht, mit dem die kollisionsrechtliche Literatur und Rechtsprechung sich hauptsächlich befasst.
Erfasst werden alle Bereiche der Rechtsgeschichte (Verfassungs-, Privatrechts-, Strafrechtsgeschichte) sowie auch angrenzende Bereiche (Rechtsvergleichung, Rechtsdogmatik, Soziologie, Politologie usw.).
Die Frage nach dem anwendbaren Recht – das internationale Urheberrecht als Teilgebiet des internationalen Privatrechts (oder besser Kollisionsrechts) – steht dabei im Mittelpunkt des wissenschaftlichen Diskurses.