Alle aktiven spanischen Bischöfe verfügen über ein volles Stimmrecht, die emeritierten Bischöfe haben kein Mitbestimmungsrecht, sondern eine beratende Funktion.
In einigen Schulen dürfen Eltern beispielsweise über Finanzen mitabstimmen, in einigen haben sie ein Stimmrecht auch im alltäglichen Schulleben, in anderen überhaupt keines.