Er beschäftigte sich vor allem mit den Bereichen Handels- und Vermögensrecht, Treuhand- und Stiftungsrecht, Verwaltungsrecht und Internationales Privatrecht.
Diese Beschaffung vollzieht sich grundsätzlich in Formen des Privatrechts durch den Abschluss von zivilrechtlichen Verträgen, sogenannten fiskalischen Hilfsgeschäften.
Schließlich wurde damit das französische Privatrecht wiederhergestellt, während im staatlichen Bereich und im Bereich der Strafverfolgung das englische Recht fortbestand.