Die Staatsangehörigkeit kann auf mehreren Wegen erlangt werden: Zum einen durch die Abstammung, zum anderen durch eine Naturalisierung oder durch den Wohnsitz.
Die Einbürgerungsurkunden, gleich ob wegen Naturalisierung oder Erklärung mussten innerhalb eines halben Jahres beim Zentralregister vorgelegt werden, um endgültig gültig zu werden.
Der Status vieler Juden als „Ausländer“ diente dabei als rechtliche Grundlage; die „Naturalisierung“ – d. h. die Verleihung der staatsbürgerlichen Rechte – wurde sehr schleppend und restriktiv gehandhabt.
Jede Karte produziert und stabilisiert Macht, indem sie durch Naturalisierung, Verräumlichung und Generalisierung Thesen über das Abgebildete aufstellt.
Die in den Neurowissenschaften sichtbare Tendenz zur Naturalisierung der Person steht im Gegensatz zur Überzeugung, dass eine eigengesetzliche geistig-seelische Personalität existiert.
Zu den zentralen Merkmalen von Macht gehört deren Tabuisierung durch Verschleierung, Verleugnung, Naturalisierung, Charismatisierung oder Mythologisierung.
Soweit nicht ausdrücklich anders vorgesehen, wurde dies im ganzen Reich anerkannt und bedurfte keiner weiteren Naturalisierung durch die reichsunmittelbaren Fürsten.