Pupillen ist ein alter Ausdruck für Minderjährige und/oder Unmündige, die unter Vormundschaft stehen, auch Mündel, Pflichtbefohlene oder Pflegekind genannt.
Der Vormund muss bei wichtigeren Angelegenheiten, die die finanzielle Situation bzw. das Vermögen des Mündels betreffen, die Bewilligung des Vormundschaftsgerichtes einholen.
Er wurde unter Vorsitz des örtlichen Friedensrichters in einzelnen vormundschaftlichen Angelegenheiten besonders zusammengesetzt und einberufen und hatte die Interessen des Mündels zu wahren.