Spenden, die diese Höchstbeträge übersteigen, können in Folgejahre übertragen werden und für eine begrenzte Zahl von Jahren innerhalb der Höchstbeträge als Spendenvortrag geltend gemacht werden.
Der Arbeitgeber beteiligt sich bei dem Angestellten und dessen mitversicherten Familienangehörigen mit 50 % bis zu einem Höchstbetrag an den tatsächlichen Kosten zur privaten Pflegeversicherung.
Um die Oberpfälzer Hämmer vor Überschuldung zu bewahren, setzte die Ordnung der Hammereinigung einen Höchstbetrag fest, bis zu dem Darlehen gewährt werden durften.