Der Blechkasten diente der erleichterten Abwicklung des Schulsparens, für das ein Lehrer von den Kindern seiner Klasse ansonsten wöchentlich Barbeträge einsammeln und auf ein Sparbuch einzahlen musste.
Kleinere Barbeträge oder sonstige Geldwerte werden bis zu einem Betrag von 2.600 € nicht angerechnet, für den Ehe- oder Lebenspartner bleiben zusätzlich 614 € anrechnungsfrei.
Wenn beispielsweise Barbeträge überwiesen werden sollten, hatte die Hausbank des jüdischen Auswanderers die Beträge an die Golddiskontbank zu überweisen, die diese dann einem Konto des Reichswirtschaftsministeriums gutschrieb.
Barbeträge über 100.000 wurden nach unterschiedlichen Quellen entweder nur zu maximal 30 % (entspricht einem Kurs von bis zu 300:1) oder zum Kurs von 1000:1 umgetauscht.