Gleitzeit bedarf einer schriftlichen Betriebsvereinbarung bzw. in betriebsratslosen Betrieben einer schriftlichen Einzelvereinbarung mit jedem einzelnen Beschäftigten.
Die Flexibilität durch etwaige Gleitzeit fällt meistens weg, stattdessen kann die Arbeitszeit nach unterschiedlichen Teilungsmodellen gestaltet werden.
Am Ende des Planungszeitraums erfolgt anhand der tatsächlich gearbeiteten Stunden etwa die Abrechnung von Zeitzuschlägen oder eine Saldierung der Arbeitszeit; bei Gleitzeit kann sich ein Übertrag auf den Folgezeitraum ergeben.
Seine Ideen und Konzepte machten ihn zum »Vater der Gleitzeit« und bewirkten, dass bundesweit über die Flexibilisierung von Arbeitszeiten diskutiert wurde und sie sich nach und nach durchsetzen konnte.
Die Beschäftigten haben andere Arbeitsformen (Gleitzeit, Großraumbüros) und ihre Tätigkeit in Bürgerämtern ist sowohl mit Arbeitsanreicherungen als auch teilweise mit höheren Arbeitsbelastungen verbunden.