Eine Nullung bzw. Erdung wird allgemein vorgenommen, indem die elektrisch leitfähigen und berührbaren Gehäuse von Betriebsmitteln („Körper“) mit einem Schutzleiter verbunden werden.
Die Erdung hat zum Ziel, ein definiertes Bezugspotential oder einen Potentialausgleich herzustellen, durch den eine möglicherweise auftretende Spannung kurzgeschlossen werden soll.
Die strikte Trennung des Trafomittelpunktes vom Minuspol (bei sonstigen Kurzschlussströmen) bzw. eine mögliche Erdung des Minuspols bei Verwendung eines Trenntrafos gelten entsprechend der symmetrischen Beschaltung.
Außerdem kann über die Erdung eine möglicherweise noch vorhandene Ladung von der Anlage abgeführt werden, zum Beispiel bei Arbeiten an Hochspannungsleitungen.