Zu unterscheiden ist zwischen einfachen Auslandszulagen, die als Pauschale für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten gezahlt werden und Auslandszulagen im weiteren Sinne.
Die Erstattung von Fahrt- und Übernachtungskosten sowie auch die Erstattung von Verpflegungsmehraufwendungen erfolgt grundsätzlich auf Basis von Pauschalen sowie im Rahmen von Höchstgrenzen.
Dazu gehören nicht nur reisende Geschäftsleute, die sich hohe Übernachtungskosten sparen wollen, sondern auch Geringverdiener, die sich keine eigene Wohnung leisten können, und Obdachlose.