Für Tätigkeiten der Schutzstufe 3 oder 4 sind noch darüberhinausgehende Maßnahmen festzulegen, um alles Erdenkliche dazu beizutragen, die Freisetzung der Biostoffe zu verhindern.
Für die beiden Abschnitte, in denen schon einige zu Tode kamen, ist Erfahrung und Wildwasser-Ausrüstung erforderlich, im Bärenloch sind Rettungsweste und Helm Pflicht.