Gesetzlich ist nur eine bestimmte Anzahl von Offizieren in entsprechenden Dienststellungen vorgesehen, allerdings kann die tatsächliche Anzahl umständehalber variieren (→ siehe Gesetzliche Rahmenbestimmungen).
Der Einigungsvertrag wurde nach dem Inkrafttreten bereits mehrfach – zuletzt 2016 – geändert, umständehalber nur noch von Bundestag und Bundesrat als mittlerweile einzigen Organen der Gesetzgebung auf Bundesebene.