Der Einigungsvertrag wurde nach dem Inkrafttreten bereits mehrfach – zuletzt 2016 – geändert, umständehalber nur noch von Bundestag und Bundesrat als mittlerweile einzigen Organen der Gesetzgebung auf Bundesebene.
Gesetzlich ist nur eine bestimmte Anzahl von Offizieren in entsprechenden Dienststellungen vorgesehen, allerdings kann die tatsächliche Anzahl umständehalber variieren (→ siehe Gesetzliche Rahmenbestimmungen).