Die Art besiedelt trockene Steppenbiotope in Höhenlagen von 1500 bis 2400 Meter Höhe und ist an Lokalitäten mit reichlichem Bewuchs der Futterpflanze gebunden.
Durch die unwiderrufliche Übertragung des natürlichen Rechtes auf den Staat ist der Mensch uneingeschränkt an die Einhaltung bestehender Gesetze gebunden.
Diese entschieden in der Regel nach Feldbeobachtungen durch parteilich gebundene Kunstbeauftragte in Ausstellungen, im Kunsthandel oder durch private Anzeige.
Dabei wird die Belegung von Betriebsmitteln an den Konstruktoraufruf einer Variablen eines benutzerdefinierten Typs und die Freigabe der Betriebsmittel an dessen Destruktoraufruf gebunden.