In den Jahren 1958 bis 1964 wurden die Gebäude zugunsten eines Kaufhof-Neubaus, der auf die Bedürfnisse eines modernen Warenhauses zugeschnitten war, abgerissen.
Keinen Verstoß gegen das Analogieverbot stellen hingegen Analogien dar, die zugunsten des Beklagten wirken, z. B. bei Rechtfertigungs- oder Schuldausschließungsgründen.
Von Bedeutung waren auch die Maßnahmen zugunsten Süditaliens sowie die Verstaatlichung der Eisenbahnen, die bereits von der Vorgängerregierung in Angriff genommen worden war.