Beteuerungen der Nationalsozialisten, im Sport gebe es keine Diskriminierung, standen in krassem Gegensatz zu ihren Taten, wozu insbesondere der Ausschluss von Juden aus Sportvereinen gehörte.
Die Angaben der befragten Polizeibeamten über Freiwilligkeit der Arbeitsaufnahme, Misshandlungen oder Bewegungsfreiheit standen teils in krassem Widerspruch zu den Berichten der Betroffenen.
Dies stünde in krassem Widerspruch zum altgriechischen Tetrachordbegriff, bei dem ein konsonantes Rahmenintervall (Quarte) durch variable Zwischentöne ausgefüllt wird.