Auch die früheren Resolutionen 678 (die 1991 erfüllt worden war) und 687 (die keine militärischen Konsequenzen androhte) boten ihrer Ansicht nach keine Rechtsbasis.
Die Besetzer verließen das Gelände nach rund einwöchiger Besetzungsdauer, als die Polizei ihnen eine strafrechtliche Verfolgung wegen Hausfriedensbruchs androhte.