Die Zahl der versicherungspflichtig Erwerbstätigen und die Höhe ihrer gesamten Beitragsleistung ist jedoch keine nur allein von der Bevölkerungsentwicklung abhängige Größe.
Unter Grundbetrag versteht man dabei 55 % des täglichen Nettoeinkommens, das aus dem durchschnittlichen versicherungspflichtigen Bruttoeinkommen des jeweils letzten Kalenderjahres ermittelt wird.