Da der Versicherungsgeber sich selbst, durch die Übernahme des Risikos, einem Risiko aussetzt werden die einzelnen Risiken in das Kollektiv des Versicherungsunternehmens eingebunden.
Dies wurde umso attraktiver, als 1720 durch Rechtevergabe ein faktisches Monopol im Bereich der Versicherungsunternehmen entstand und so private Versicherungsgeber eine wichtige Alternative wurden.
Bei der Weitergabe von Risiken auf Versicherungsunternehmen übernimmt der Versicherungsgeber, nach vorheriger vertraglicher Festlegung, gegen Zahlung von Versicherungsprämien das Risiko.
Selbst wenn der Versicherungsgeber noch einen Betriebskosten- und Gewinnzuschlag erhebt, kommt das Unternehmen mit der Übertragung des Risikos auf die Versicherung günstiger.
Die Versicherungsprämien des Kollektivs stehen dem Versicherungsgeber somit im Schadensfall eines einzelnen Versicherungsnehmers bereit, um notwendige Versicherungsleistungen bewältigen zu können.
Insofern unterscheidet sich die Summenversicherung von der Schadenversicherung, bei der sich der Versicherungsgeber zum Ersatz des jeweils entstandenen Schadens verpflichtet.