Einerseits soll die Gesellschaft vor gefährlichen Straftätern geschützt werden (Sicherheitsaspekt), andererseits sollen die Inhaftierten resozialisiert werden.
Der Aspekt der Spezialprävention legt das Augenmerk auf den Täter: Der Täter soll resozialisiert (positive Spezialprävention) und von der Begehung weiterer Straftaten abgeschreckt (negative Spezialprävention) werden.
In ihrer positiven Ausprägung der relativen Straftheorien soll der Täter resozialisiert werden, um in Zukunft ein delinquenzfreies Leben führen zu können.