Wie zuvor kommen wieder die zwei nicht benannten 'Parteien' zu Wort, doch wird in diesem Abschnitt gleich ihre Übereinstimmung referiert und besonders 'nicht rechtgläubige' theologische Positionen hervorgehoben.
Eine Tatsache, die dazu geführt hat, dass die Ostkirchen sich auch heute noch als Bewahrer des rechten Glaubens, also rechtgläubig (=orthodox), verstehen.
Die restlichen elf Sätze seien auf üble Weise und sehr verwegen formuliert und daher verdächtig, aber mit vielen Erläuterungen und Ergänzungen in rechtgläubigem Sinn interpretierbar.
Hauptschwierigkeit ist die im westkirchlichen Bereich heute übliche zeitliche Trennung zwischen Taufspendung und Firmung, die im ostkirchlichen Bereich oft als nicht rechtgläubig abgelehnt wird.
Der Metropolit scherte sich wenig um die Gesetze der rechtgläubigen Kirche und nannte im Gespräch einen gangbaren Weg, auf dem die Trauung des Paares verwirklicht wurde.