Zivilsenat des Bundesgerichtshofes, der zuständig ist für Streitigkeiten aus den Rechtsbereichen des Kaufrechts, des Tausch, des Wohnraummietrechts, des Leasingrechts und des Rechtes der Handelsvertreter.
Aktivvermerke haben lediglich „kundmachende“, „nachrichtliche“, also deklaratorische Bedeutung; für Inhalt und Bestand des subjektiv-dinglichen Rechtes ist allein dessen Eintragung in der Zweiten Abteilung im Grundbuchblatt des belasteten Grundstücks ausschlaggebend.
Die Zeitspanne wird dabei so gelegt, dass der bisherige Eigentümer hinreichend Zeit zur Verfolgung seines Rechtes eingeräumt erhält, andererseits dem Erwerber keine erheblichen Beweisschwierigkeiten entstehen.
Seine Hauptsorge schien es zu sein, als ein rechtes Rauhbein zu erscheinen und das deutsche Bürgertum und Offizierskorps nach Kräften zu beschimpfen und zu terrorisieren.