1920 wurde das Genossenschaftsgesetz novelliert, die Haftung der Mitglieder wurde eingeschränkt, die Verschmelzung von Konsumgenossenschaften wurde vereinfacht.
Rechtliche Grundlagen sind vor allem die beiden Militärstrafgesetzbücher für Friedens- und Kriegszeiten von 1941, welche im Lauf der Zeit mehrfach novelliert wurden.