Artbegriffe werden in der traditionellen Logik kontradiktorisch genannt, wenn ein Gattungsbegriff nur zwei Artbegriffe hat, also die Extensionen der Artbegriffe die Extension des Gattungsbegriffs erschöpfen.
Auch präsent sind stets kontradiktorische Elemente wie Figur und Abstraktion, Geometrisches und Organisches, Text und Grafisches, die in ein atmosphärisch-spannungsgeladenes Verhältnis zueinander gesetzt werden.
Die Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht sind auf unterschiedliche Situationen zugeschnitten: Bei kontradiktorischen Verfahren streiten sich mehrere Hoheitsträger um ihre Rechte und Pflichten.
Nicht selten ist die Bedeutungsbeziehung durch eine Negation gegeben, wobei die Bedeutungsbeziehung durch gegenseitige Negation kontradiktorischer oder konträrer Natur sein kann.
Als Mitglieder wurden ausgewählte Kartellvertreter, Politiker und Wissenschaftler eingeladen die in freier kontradiktorischer Aussprache die Untersuchung durchführten.