Konnte sich ein polnischer Arbeiter nicht ausweisen, erfolgte sofort die Ausweisung wegen unrechtmäßigen Aufenthalts bzw. naheliegendem Verdacht auf Kontraktbruch.
Zwar reagierten viele Arbeiter mit Kontraktbruch auf die Verschlechterung ihrer Lage, aber die Zwangsmittel der Militärbehörden zur Kontrolle und Repression war deutlich größer als die der Arbeitgeber in der Vorkriegszeit.