In vielen Berufen ist die Ausbildung gestuft, die Zulassung zur höheren Fachprüfung setzt das Bestehen einer oder mehrerer Berufsprüfungen (zum Beispiel zwei im Elektrohandwerk) voraus.
Hier ist beim nicht Vorhandensein der Mauer, nur eine Schildteilung mit Stufenschnitt (gestuft), auch als offener Mauergiebel oder Zinnenschnitt (gezinnt) im Wappen zu beschreiben.
An der Nordseite befindet sich zwischen dem zweiten und dritten Joch ein spitzbogenförmiges, zweifach gestuftes Portal, dass teilweise mit weißem Putz verkleidet ist.