Insbesondere habe sich das autoritäre Strafrecht methodologisch vom Individualismus jedweder geistesgeschichtlichen Prägung ab- und sich überindividuellen Werten zuzuwenden.
Geistesgeschichtlich wurde die Renaissance durch die Philosophie der Aufklärung fortgesetzt, die die Stellung der Religion schwächte und die Grundlage für erste Demokratiebewegungen legte.
Neben seiner (ungedruckten) Dissertation von 1950 verfasste er zahlreiche Monografien, Aufsätze und Lexikonartikel zu verschiedenen literaturwissenschaftlichen und geistesgeschichtlichen Fragestellungen.