Eine dieser Bekanntmachungen lautete: „ 4) Alle neu zu erlassenden amtlichen Bekanntmachungen und Verfügungen haben nur Gültigkeit, wenn dieselben vom Arbeiter- und Soldatenrat gegengezeichnet sind.
Wer dieses Dokument unterschrieb – die Unterschriften wurden vom Bürgermeisteramt gegengezeichnet und gesiegelt – war von da an Mitglied dieser Gemeinde.