Die Kapazität des Fuhrparks und die Personalstärke der Fahrbereitschaft müssen so dimensioniert werden, dass ein hoher Auslastungsgrad dauerhaft gewährleistet ist.
Dann befindet sich nur noch eine verringerte Schiffsbesatzung an Bord, die einen Notbetrieb aufrechterhält, um die Fahrbereitschaft des Schiffes zu erhalten.
Im Ergebnis der letzten Diskussionen im Frühjahr/Sommer 2018 wurde die Weiterführung der Ausstellungstätigkeit in den Räumen der Fahrbereitschaft komplett untersagt.
Dies trifft konkret für Fahrzeuge zu, die sich aufgrund einer fehlenden Straßenzulassung oder Fahrbereitschaft außerhalb des Geltungsbereichs des Straßenverkehrsrechts befinden.