An die Erkundung, Einrichtung, den Betrieb und auch die Sicherung von Endlagern für radioaktive Stoffe sind prinzipiell die gleichen Anforderungen zu stellen wie an Endlager für nicht-radioaktive hochtoxische Stoffe.
Ähnliches gilt auch für weitreichende politische Entscheidungen, z. B. zum Einsatz der Kernenergie oder Einrichtung von Endlagern und deren potentielle Auswirkung auf die Gesundheit der Bevölkerung.
Im Jahr 2000 wurde dann beschlossen, durch die militärischen Abrüstungs-Abkommen überflüssig gewordenes Plutonium aus Kernwaffen-Sprengköpfen als „Brennstoff“ in Kernkraftwerken zu nutzen, auch um weniger Plutonium endlagern zu müssen.
Im Gegenzug sollen die Betreiber gezwungen werden, Gewinne für die Erforschung Erneuerbarer Energien, welche gefördert und ausgebaut werden soll, einzusetzen und Mittel zur Erhaltung und gegebenenfalls Schließung von Endlagern bereitzustellen.
Eine Verminderung der Langzeitradiotoxizität in nuklearen Endlagern wäre durch Abtrennung langlebiger Isotope aus abgebrannten Kernbrennstoffen möglich.
Der Bau von Kohlekraftwerken mit Kohlendioxidabscheidungen und Speicherung, die das Treibhausgases aus dem Rauchgas entfernen und sicher endlagern, wird derzeit erforscht, zudem existieren eine Reihe von Pilotanlagen.