Datenschutzrechtlich relevante Abläufe finden ausnahmslos innerhalb der kommunalen Gemeindeverwaltung statt, jeder Bürger kann auf Verlangen in seine Müllmessdaten in seiner Heimatgemeinde Einsicht nehmen.
Die Frage, inwieweit datenschutzrechtliche Bedenken einer (elektronischen) Prüfung von Mitarbeitern, Kunden oder Lieferanten auf Basis der Sanktionslisten entgegenstehen, ist rechtlich schwierig zu beantworten.
In privatrechtlicher Hinsicht bedeutet das datenschutzrechtliche Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt aber eine partielle Abkehr vom dort geltenden Grundsatz der Privatautonomie.
Dabei werden die Daten – sofern rechtlich zulässig – unter den Behörden automatisch ausgetauscht, wobei datenschutzrechtliche Aspekte dabei vollumfänglich zu beachten sind.