Die Erstreckung bewirkte, dass Bereicherungen auch dann herauszugeben waren, wenn der Gewaltunterworfene über kein bewirtschaftbares Vermögen verfügte.
Andere persönliche Beweggründe (Bereicherung, Rache, Verzweiflung) spielen keine Rolle, ebenfalls nicht ideologische oder politisch-gesellschaftliche Motivationen.
Neben den Hochschulorganen und Instituten gibt es eine Reihe weiterer Initiativen und Vereine, die zum Teil studentisch geführt werden und der Bereicherung des Hochschulalltags dienen.
Voraussetzung eines jeden Anspruchs aus ungerechtfertigter Bereicherung ist das Fehlen eines die Vermögensverschiebung objektiv rechtfertigenden Grundes.
Angesichts des immer noch nicht erfolgten Baubeginns wurde über die Nutznießer des Vertrags spekuliert und über Bereicherung, alleine durch die Enteignungen.
Ausgezeichnet werden Künstler und Kulturschaffende „für ihre Leistungen, für den Einfluss, den sie international in der Kunst ausüben, und für ihre Bereicherung der Weltgemeinschaft“.