Eine Versicherung, die als Überversicherung geschlossen wurde (anfängliche Überversicherung), kann wegen einer nachträglichen Wertsteigerung oder einer gesunkenen Versicherungssumme zur Vollwertversicherung geworden sein.
Von Überversicherung spricht man, wenn für den Kunden aufgrund der Höhe der vereinbarten Rente ein verringertes Interesse besteht, den Versicherungsfall durch Vorsicht und Prävention zu vermeiden.