Ein (rein) beratender Beirat (auch "schuldrechtlicher Beirat" genannt) kann auch auf schuldrechtlicher Basis vereinbart werden, vergleichbar dem Abschluss eines Beratervertrags.
Er musste anschließend allerdings zugeben, dass er 2006 selbst einen „Beratervertrag“ vom gleichen Geldgeber erhalten hatte, von dem er als Freiberufler ein persönliches Honorar für ein Gutachten erhalten hatte.