Ein (rein) beratender Beirat (auch "schuldrechtlicher Beirat" genannt) kann auch auf schuldrechtlicher Basis vereinbart werden, vergleichbar dem Abschluss eines Beratervertrags.
Die verbleibenden rund 4,5 Millionen, die als Beratervertrag für die Zeit nach ihrem Ausscheiden ausgestaltet wurden, lösten eine heftige Debatte bei den Aktionären und bei der Gewerkschaft der Journalisten aus.