Sie ist damit von den zivilrechtlichen Entschädigungszahlungen, Ordnungsgeldern, Bußgeldern, Zwangsgeldern oder anderen Ordnungsmitteln zu unterscheiden.
Da die Klinik angeforderte Informationen zu den Ansteckungen nach mehrfacher Aufforderung nicht an die Landesregierung übermittelt hat, droht der Klinik nun ein Zwangsgeld.
Ist das Zwangsgeld uneinbringlich, kann das Amtsgericht auf Antrag der Behörde Ersatzzwangshaft anordnen, wenn hierauf in der Androhung hingewiesen wurde.