Bei der Arbeitszeit, den Selbstbeteiligungen der Beihilferegelungen, auch als Kostendämpfungspauschale bezeichnet, sowie bei den Jahressonderzahlungen (Weihnachtsgeld / Urlaubsgeld) zeigen sich die größten Unterschiede.
Hinzu kommen gegebenenfalls zusätzliche freiwillige Zahlungen, wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld, vermögenswirksame Leistungen und andere Sozialleistungen.