1858 wurde er Sekretär und 1861 Assessor bei der Zentralstelle für Gewerbe und Handel und seit 1862 Mitglied der Kommission für die gewerblichen Fortbildungsschulen.
Diese Behauptung hielt einer Prüfung der Zentralstelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen nach der Wiedervereinigung allerdings nicht stand.
Allerdings hatten die militärischen Befehlshaber erkannt, dass es zur Wahrnehmung bestimmter kriminalpolizeilicher Aufgaben einer Zentralstelle bedurfte.