Hierfür verfolgte er einen streng interdisziplinären Ansatz und schuf eine Anlaufstelle in jedem Stadtbezirk, die mit der Zentralstelle in Verbindung standen.
Organisatorisch hatte bereits seit 1929 eine Zentralstelle für Außenhandel bestanden, die nunmehr als Kern der neuen Behörde fungierte und nur noch ausgebaut wurde.
Diese Behauptung hielt einer Prüfung der Zentralstelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen nach der Wiedervereinigung allerdings nicht stand.