Nachdem der Anwendungsbereich der polizeilichen Vorbeugehaft um „Asoziale“ erweitert worden war, sollte der Katalog dazu dienen, die „durch die kriminalbiologischen Forschungen gewonnenen Erkenntnisse aus[zu]werten“.
Damit wurde die Vorbeugehaft für sogenannte Berufs- oder Gewohnheitsverbrecher reichsweit vereinheitlicht und auf Personen erweitert, die durch ihr „asoziales“ Verhalten die Allgemeinheit gefährden würden.