Die Urabstimmung bezeichnet eine Abstimmung, zu der alle Mitglieder einer Organisation (z. B. politische Parteien, Gewerkschaften, Vereine, Studierendenschaften) aufgerufen sind.
Nach dem Scheitern der Tarifverhandlungen sprachen sich in insgesamt 423 Betrieben 83,3 % der 28.700 zu Urabstimmung aufgerufenen Gewerkschaftsmitglieder für Streik aus.
Das Bundesarbeitsgericht wertete die gewerkschaftliche Urabstimmung als „Kampfmaßnahme“, die vor dem Ende der durch Tarifvertrag vereinbarten Friedenspflicht erfolgt war.