Durch andere Federelemente sind auch Ausflüge auf Motocross-Strecken machbar, lediglich weite und harte Sprünge sind bauartbedingt für das Fahrwerk (und somit den Fahrer) unzuträglich.
Die räumlichen Verhältnisse in den Bodenkammern und dem Keller des Konsistoriums schilderte er dabei als unzuträglich und beengt, zudem im Widerspruch zum Luftschutz stehend.