Bei Verwendung von Scheinwerfern ist jedoch die Blendwirkung nicht unerheblich und durch die Richtwirkung der Strahler eine gleichmäßige, flächige Ausleuchtung nur schwer erreichbar.
Bezugsantennen werden als Freiraumstrahler betrachtet, d. h. man bezieht den Gewinn auf einen Strahler im freien Raum, ohne den Einfluss der Erdoberfläche.
Je nachdem ob mit einem umschlossenen Strahler oder mit einem offenen Strahler zu rechnen ist, ist die Ausrüstung mit Atemschutz und Körperschutz auszuwählen.