Außer den Zivilsenaten gibt es bei den Oberlandesgerichten und beim Bundesgerichtshof noch Strafsenate und Spezialsenate (z. B. für Anwaltssachen, für Landwirtschaftssachen, Kartellsenat).
Stillschweigend wurde hier die strafrechtliche Geschäftsherrenhaftung abgelehnt, ohne das Spannungsverhältnis zur Rechtsprechung der Strafsenate offenzulegen.