In Stimmenzahlen waren sie längst deutlich die stärkste Partei, allein das geltende Mehrheitswahlrecht ließ sie nur zur zweitstärksten Kraft im Parlament werden.
Die Stimmenzahlen der Parteien in den einzelnen Provinzen werden also landesweit addiert; nicht von Parteien eingereichte Listen kommen praktisch nicht vor.
In den 16 Wahlkreisen standen je zwei bis sieben Kandidaten zur Wahl, von denen der Kandidat mit der höchsten Stimmenzahl (relative Mehrheit) gewählt wurde.