Darüber hinaus bezeichnet das Croquis die Stellungnahme des Generalprokurators (Staatsanwalt beim obersten Gerichtshof) beim Gerichtstag des obersten Gerichtshofes im Verfahren wegen einer Nichtigkeitsbeschwerde.
Für die Volksgerichtsverfahren waren die Bestimmungen der österreichischen Strafprozessordnung über Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde außer Kraft gesetzt worden.