Bei nichtnuklearen Explosionen hängt die Gestalt, Leuchtkraft und Abgrenzung des Feuerballs von der Art des verwendeten Sprengstoffs oder Brennstoffs ab.
Der 1970 in Kraft getretene Nichtverbreitungsvertrag unterteilte die Vertragsstaaten in einerseits Kernwaffenstaaten, welchen die Weitergabe nuklearer Waffen an nichtnukleare Staaten untersagt wurde.
Hierbei war sie als Berichterstatterin zuständig für die Themen Lärm/Lärmschutz, nichtnuklearer Strahlenschutz, Umwelt und Umweltplanungsrecht, Bodenschutz und für das Querschnittsthema „Landwirtschaft und Umweltschutz“.
Die Liste der größten künstlichen, nichtnuklearen Explosionen ist eine Aufstellung der größten konventionellen Explosionen, die durch Menschenhand verursacht wurden.